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Aktuelle Nachrichten

18.12.2011 18:22 von Dirk Hübscher

BAULINO Verlag bringt Schimmelpilz Informationsmagazin heraus

Auf über 16 Seiten gibt es interessante Informationen über Schimmelpilze in Innenräumen. Hierbei werden auch weniger bekannte Fakten, Neuigkeiten und kontrovers diskutierte Themen vorgestellt.

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30.06.2011 08:45 von Dirk Hübscher

Hilfe beim Schimmelpilz... aber bitte nur vom Profi!

Bei Flächen ab einem halben Quadratmeter empfiehlt das Umweltbundesamt, einen Baubiologen oder Gutachter zu Rate zu ziehen, der die Innenraumbelastung misst und bewertet...

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Das Vorgespräch

Vorgespraech

Eine der wichtigsten Grundlagen der Begutachtung ist das erste Gespräch mit den Betroffenen. Wir nehmen uns hier viel Zeit, die wichtigsten Informationen zusammenzutragen die Notwendig sind, um effektiv und gezielt die weiteren Schritte zu planen.
Schon beim ersten Kontakt (z.B. ihr Anruf bei uns) stellen wir gezielte Fragen zu den Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Besitzlage (Eigentümer / Mieter), Baualter, nachträglich erfolgte Sanierungsmaßnahmen des betroffenen Objektes u.v.m.

Wichtig sind uns auch hier bereits Schilderungen zu der saisonalen Situation (wie z.B. tritt immer nur von Dezember bis Februar auf) aber auch der gesundheitliche Aspekt in Bezug auf Beeinträchtigungen und gegebenenfalls vorhandene Vorbelastungen der Bewohner.

Soll die Begutachtung zum Zwecke der Beweissicherung für ein angestrebtes Gerichtsverfahren verwendet werden, weisen wir immer vorsorglich darauf hin, dass wir dann im Verfahren selbst nicht mehr als bestellter und vereidigter Gerichtsgutachter auftreten dürfen, sondern „nur noch“ als Zeuge.

Nach der ersten mündlichen Bestandsaufnahme wird von uns geklärt, welche Untersuchungen und Maßnahmen, oder auch Informationen und Unterlagen zur Vorbereitung eines effektiven und erfolgreichen Ortstermins notwendig sind!




Rein messtechnische Nachweise zur Einhaltung des Wärmeschutzes eines Gebäudes oder speziell zur Erkennung von Wärmebrücken können z.B. nur unter bestimmten Bedingungen in der kalten Jahreszeit vorgenommen werden!

Begutachtungen, die also im Sommer stattfinden und zu deren Gegenstand die Beurteilung der thermischen Bauphysik gehören, müssen im Vorfeld immer zusätzlich mit detaillierten Planmaterial unterlegt werden. Dazu gehören z.B. Grundrisse, Ansichten, Schnittzeichnungen, Lagepläne, Baubeschreibungen und Statiken aus dem Errichtungsjahr, sowie von gegebenenfalls zwischenzeitlich stattgefundenen Sanierungen.

Damit die zerstörenden Untersuchungen am Ortstermin so gering wie möglich gehalten werden können, muss aus den Unterlagen zweifelsfrei der Aufbau der einzelnen Gebäudeschichten hervorgehen!



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